Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: harmonisierte Mitteilung der EU nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I. Der Wortlaut steht unter dem Bild.

Die Mitteilung oben ist die amtliche deutsche Fassung aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Ein Klick auf das Bild öffnet sie in voller Größe.

Wortlaut der Mitteilung

Text der Mitteilung, ohne die Bildzeichen (EU-Emblem, QR-Code, GARAN-Zeichen):

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Verkäufer

Lunalume UG (haftungsbeschränkt)
Arthur-Winkler-Str. 77, 04319 Leipzig, Deutschland
info@lunalume.de

So melden Sie uns einen Mangel

  1. Schreiben Sie uns so bald wie möglich an info@lunalume.de oder per Post an die Anschrift oben.
  2. Nennen Sie Ihre Bestellnummer und beschreiben Sie den Mangel. Fotos helfen uns, ihn schnell zu beurteilen.
  3. Legen Sie einen Kaufnachweis bei, zum Beispiel die Bestellbestätigung oder die Rechnung.

Wir melden uns dann bei Ihnen und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Für Waren von Lunalume bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (§ 5 unserer AGB). Nach deutschem Recht beträgt die Frist bei neuen Waren zwei Jahre ab Lieferung (§ 438 BGB). Diese Seite beschreibt Ihre gesetzlichen Rechte. Eine zusätzliche gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht verbunden.

Stand: Oktober 2026