Entsorgung von Elektrogeräten

Auf dieser Seite informieren wir Sie nach § 18 Absatz 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) über die Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Die Hinweise gelten für alle Elektrogeräte von Lunalume, also Netzteil, Kabel und LED-Leuchtmittel.

Hersteller

Lunalume UG (haftungsbeschränkt)
Arthur-Winkler-Str. 77, 04319 Leipzig, Deutschland
info@lunalume.de
WEEE-Reg.-Nr.: DE 89468245

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen, also nicht über die Restmülltonne (§ 10 Absatz 1 Satz 1 ElektroG). Nur getrennt gesammelte Altgeräte können zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden.

Batterien und Akkus vorher entnehmen

Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen und getrennt entsorgen (§ 10 Absatz 1 Satz 2 ElektroG). Altbatterien können Sie unter anderem im Handel und an kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben.

Lithiumhaltige Batterien und Akkus können sich entzünden, wenn sie beschädigt, kurzgeschlossen oder stark erwärmt werden. Kleben Sie deshalb die Pole ab, bevor Sie Batterien sammeln oder abgeben, und beschädigen Sie Batterien und Akkus nicht. Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Akkus geben Sie am besten direkt an einer kommunalen Sammelstelle ab und weisen dort auf den Schaden hin.

Elektrogeräte von Lunalume enthalten keine Batterien und keine Akkus.

Lampen vorher herausnehmen

Lampen, die sich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe herausnehmen und getrennt abgeben (§ 10 Absatz 1 Satz 2 ElektroG). Bei Lunalume betrifft das die Anschlusskabel mit Fassung: Trennen Sie das Kabel vom Strom, drehen Sie das LED-Leuchtmittel heraus und geben Sie Leuchtmittel und Kabel getrennt ab.

Wo Sie Altgeräte kostenlos abgeben können

  • Wertstoffhof und kommunale Sammelstellen: Städte und Landkreise nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten an ihren Sammelstellen an. Für die Abgabe darf kein Entgelt verlangt werden (§ 13 Absatz 4 ElektroG). Wo die nächste Sammelstelle ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung oder Ihrem örtlichen Entsorgungsbetrieb.
  • Handel: Viele Händler müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, auch im Online- und Versandhandel. Welche Händler das sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Rücknahmepflicht des Handels

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind (§ 17 Absatz 1 und 2 ElektroG):

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
  • Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten,
  • Online- und Versandhändler: Bei ihnen zählen statt der Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte (mindestens 400 m²), bei Lebensmittelhändlern alle Lager- und Versandflächen (mindestens 800 m²).

Diese Händler müssen

  • beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, kostenlos zurücknehmen, und zwar am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe. Wird das neue Gerät zu Ihnen nach Hause geliefert, ist auch die Abholung des Altgeräts für Sie kostenlos. Im Online- und Versandhandel gilt die kostenlose Abholung nur für Wärmeüberträger (zum Beispiel Kühlschränke), Bildschirmgeräte und Großgeräte;
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, auch ohne Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurücknehmen, höchstens drei Altgeräte je Geräteart.

Online- und Versandhändler müssen für Lampen, Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie für die Rückgabe ohne Neukauf geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen bereitstellen. Händler, die elektronische Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer führen oder in den letzten sechs Monaten geführt haben, nehmen diese als Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück, auch ohne Neukauf.

Rückgabe bei Lunalume

Lunalume betreibt keine eigene Sammelstelle für Altgeräte. Bitte geben Sie Altgeräte von Lunalume kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder bei einem rücknahmepflichtigen Händler ab.

Persönliche Daten löschen

Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten sind Sie als Endnutzer selbst verantwortlich. Löschen Sie solche Daten vor der Abgabe, etwa auf Computern, Smartphones oder Geräten mit Speicherkarte. Elektrogeräte von Lunalume speichern keine personenbezogenen Daten.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf dem Gerät, auf der Verpackung oder in der Anleitung bedeutet: Das Gerät darf am Ende seiner Nutzung nicht in den Hausmüll. Geben Sie es getrennt an einer der oben genannten Rückgabestellen ab. Ein schwarzer Balken unter der Tonne zeigt zusätzlich, dass das Gerät nach dem gesetzlichen Stichtag in Verkehr gebracht wurde, bei den meisten Geräten nach dem 13. August 2005.

Sammel- und Verwertungsquoten

Das ElektroG gibt zwei Arten von Zielen vor. In Deutschland sollen jedes Jahr Altgeräte gesammelt werden, deren Gewicht mindestens 65 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Geräte beträgt (§ 10 Absatz 3 ElektroG). Für die gesammelten Altgeräte gelten je Gerätekategorie Mindestquoten für Verwertung, Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Beispiel 80 % Recycling bei Lampen sowie 75 % Verwertung und 55 % Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling bei Kleingeräten (§ 22 Absatz 1 ElektroG).

Stand in Deutschland für das Berichtsjahr 2024:

  • Sammelquote: 28,7 %. Das Ziel von 65 % wurde nicht erreicht. Gesammelt wurden rund 920.000 Tonnen Altgeräte.
  • Verwertung, Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Die Vorgaben wurden in allen sechs Gerätekategorien eingehalten.

Quelle: Umweltbundesamt, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Stand 24.09.2026. Wir aktualisieren diese Angaben einmal im Jahr.

Fragen

Bei Fragen zur Entsorgung schreiben Sie uns an info@lunalume.de.

Stand: Oktober 2026